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Aufgabe §34c im Anbieterprofil soll außerhalb Deutschlands nicht dargestellt werden


Im Anbieterprofil kann ein beliebiger Text im Feld 'Gewerbeerlaubnis §34' hinterlegt werden. Dieser Text kann vom Programm an verschiedenen Stellen verwendet werden, z.B. in den PDF-Langexposés. Bei Immobilien-Anbietern mit Firmensitz außerhalb Deutschlands gilt §34 nicht.

Wenn ein anderer Firmensitz als Deutschland ausgewählt wurde:

(a) Soll im Anbieterprofil die abgekürzte Überschrift 'Gewerbeerlaubnis' dargestellt werden (ohne Verweis auf §34c).

(b) Soll im PDF-Langexposé die abgekürzte Überschrift 'Gewerbeerlaubnis' dargestellt werden (ohne Verweis auf §34c).

Eckdaten

Zugewiesene Version
0.9.14.0
Status
erledigt
Auflösung
korrigiert
Priorität
normal
Schweregrad
Feature-Wunsch
Aufwand
keine Angabe
Reproduzierbarkeit
nicht anwendbar
zuletzt bearbeitet am
erzeugt am